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Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/ zur Raumausstatterin (PDF)
Schulische Voraussetzungen
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/-innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Persönliche Voraussetzungen
- Spass am Nähen haben
- gerne kreativ arbeiten
- gutes Farbsehvermögen und räumlichen Vorstellungsvermögen haben
- Einfühlungsvermögen haben und kontaktfreudig sein
Perspektiven
Aufgrund des steigenden Lebensstandards sieht der Raumausstatter im allgemeinen guten Berufsaussichten entgegen, auch bei schwacher Konjunkturlage. Das Warenangebot für die Ausstattung von Arbeitsplätzen und Wohnungen wächst stetig und sorgt dafür, dass der Käufer auch in Zukunft auf das Fachwissen des Raumausstatters zurückgreifen wird.
Neues Raumgefühl
Mit Farben und Formen Räume gestalten. Neuen Schwung einziehen lassen und alten Mief vor die Türe setzen. Das sind einige der Hauptaufgaben. Raumausstattung zaubert Atmosphäre der Behaglichkeit, der Zweckmäßigkeit im modernen Büro - je nach Stil des Objektes und der Anforderung.
Hochkonjunktur für gute Ideen
An kostbare Materialien für Wand und Boden legen Fachleute Hand an. Kreativ, geschmackvoll, geschickt. Man muss aber erst mal den Raum auf sich wirken lassen und dann mit Ideen spielen, um die attraktive Optik zu erzielen wie sie von schicken Restaurants, Bistros, Theatern, Galerien usw. her bekannt ist.
Wer Stilempfinden, Einfühlungsvermögen und kunsthandwerkliches Geschick hat, findet in diesem Beruf ein weites Betätigungsfeld. Er kann selbständig arbeiten und viele Leute kennenlernen. Der Arbeitsplatz wechselt ständig. Und immer wieder kommen neue Kunden mit unterschiedlichsten Wünschen. Die einen wollen eine anspruchsvolle Dekoration, die anderen ihre Polstermöbel aufgearbeitet oder restauriert haben und wieder andere die komplette Raumgestaltung. Es gibt vieles zu tun, das eine Menge Spaß macht.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin aus dem Jahre 1982 wurde überarbeitet und den Anforderungen an eine moderne und praxisnahe Berufsausbildung angepasst. Neue Lerninhalte stützen sich nicht nur auf bisherige Ausbildungsinhalte, sondern orientieren sich an der für diesen Berufsbereich von Fachexperten für notwendig erachtete Qualifikationen.
In der neuen Ausbildungsordnung kann zwischen den vier Schwerpunkten "Boden", "Polstern", "Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutz" und "Wand- und Deckendekoration" gewählt werden. In die modernisierte Ausbildungsordnung nebst Ausbildungsrahmenplan und in den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurden die folgenden neuen Qualifikationen aufgenommen:
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
- Teamfähigkeit
- Qualitätssicherung
- Kundenorientierung
Raumausstatter und Raumausstatterinnen gestalten Räume und Polstermöbel nach Kundenanforderungen. Sie bekleiden Wände und Decken, gestalten, fertigen und montieren Raumdekorationen sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutz. Sie gestalten und verlegen textile und elastische Bodenbeläge, polstern und beziehen Polstermöbel. Sie führen ihre Arbeit sowohl in Werkstätten als auch vor Ort bei Kunden aus.
Raumausstatter und Raumausstatterinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert anhand von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken aus. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zum Umweltschutz und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie prüfen die baulichen Voraussetzungen vor Ort, berechnen den Materialbedarf und die Kosten der erbrachten Leistungen.
Raumausstatter und Raumausstatterinnen
- entwickeln und gestalten Raumsituationen
- gestalten, fertigen und montieren Raumdekorationen sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen
- gestalten, bekleiden und beschichten Wand- und Deckenflächen
- gestalten und verlegen Bodenbeläge
- polstern und beziehen Polstermöbel
- prüfen und bereiten Untergründe vor
- be- und verarbeiten Werk- und Hilfsstoffe
- gehen mit Informations- und Kommunikationstechniken um
- handhaben und warten Werkzeuge, Geräte und Maschinen
- führen Messungen durch und erstellen Arbeitsunterlagen
- beurteilen Arbeitsergebnisse und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch