Schlichtungsstelle: Schlichter statt Richter

Niemand ist perfekt und so kann es immer mal wieder vorkommen, dass Kunden mit der Leistung von Handwerkern nicht zufrieden sind. Sollte man sich im Gespräch nicht einig werden, muss aber nicht gleich ein Gang zum Gericht der nächste Schritt sein. Besser wendet man sich zunächst an eine Schiedsstelle, die dabei hilft, einen Streit ohne Prozess und unkalkulierbare Kosten beizulegen.

Die der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land angeschlossenen Innungen bieten mit ihren Schlichtungstätigkeiten den Verbrauchern, die Wert auf eine fachlich kompetente Streitschlichtung im handwerklichen Bereich legen, eine wertvolle Dienstleistung zur Vermeidung einer zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ablauf
Wenn Meinungsverschiedenheiten über z. B. die Höhe der Rechnung, nicht ordnungsgemäß ausgeführte Arbeiten oder sonstige Gründe vorliegen, können diese schriftlich der Schlichtungsstelle dargelegt werden. Sobald die Unterlagen mit Rechnungskopie, Vertrag o.Ä. bei der Schlichtungsstelle vorliegen, werden diese an den Antragsgegner mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Wenn sich das Innungsmitglied zur Sache äußert, kann die Schlichtungsstelle versuchen, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, so dass eine gütliche Einigung möglich ist.

Zuständigkeit
Die Schlichtungsstelle der jeweiligen Innung wird tätig, sofern es sich bei dem betroffenen Handwerksbetrieb um ein Mitglied der entsprechenden Innung handelt. Ob dies der Fall ist, kann durch einen kurzen Anruf in der Geschäftsstelle der Innung oder unter der Mitgliederdatenbank geklärt werden.

Ansprechpartner im Hause der Kreishandwerkerschaft sind:

Geschäftsführer
Assessor Nicholas Kirch

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de

Assessor Holger Schmitz

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 422
E-Mail: schmitz@handwerk-direkt.de

Herr Schmitz ist außerdem zuständig
für Inkassoangelegenheiten.

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