HILFE BEI Lehrlingsstreitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber, z. B. bei einer Kündigung, verhandeln zunächst beide Parteien beim Lehrlingsschiedsausschuss, bevor eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. 

Der Lehrlingsschiedsausschuss wird vom Lehrling oder Ausbildungsbetrieb angerufen und ist bei der örtlichen Kreishandwerkerschaft ansässig. Dabei ist der Ausschuss auch für Nichtinnungsmitglieder zuständig. Vor dem Ausschuss wird ein Verfahren eingeleitet, welches nicht öffentlich ist und sich nach der von der Handwerkskammer erlassenen Verfahrensordnung richtet. Für das Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Jede Partei trägt ihre Kosten z. B für Sachverständige oder Zeugen selbst, die Verfahrensgebühr jedoch hat der Ausbildungsbetrieb zu entrichten. Das Verfahren wird durch Vergleiche der Parteien oder durch die Entscheidung des Lehrlingsschiedsausschusses abgeschlossen. Werden die Entscheidungen von beiden Seiten anerkannt, können sie zwangsvollstreckt werden. Ist eine Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Ausschuss entscheidet über Streitigkeiten:

  • aus dem Ausbildungsverhältnis
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses
  • aus unerlaubten Handlungen soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis in Zusammenhang stehen.

Die Zuständigkeit des Ausschusses entfällt, wenn das Ausbildungsverhältnis zur Zeit der Schlichtung nicht besteht.

Anrufung des Ausschusses

Der für die Anrufung des Ausschusses erforderliche Antrag soll nach Möglichkeit in dreifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Ausschusses eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Die Geschäftsstelle leitet den Antrag unverzüglich dem Vorsitzenden zu.

Inhalt des Antrages

Der Antrag soll enthalten:

  • die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
  • ein bestimmtes Antragsbegehren
  • eine Begründung des Antragsbegehrens

Der Berufsausbildungsvertrag soll dem Antrag beigefügt werden.

Der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten der Elektroinnung Bergisches Land ist unter der Adresse:

Friseurinnung Bergisches Land 
- Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten -
Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach

schriftlich zu erreichen.


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