Datenschutz bei Kunden während der Corona-Pandemie

Erfassung von Kundendaten: Wichtige Informationen und Vorlagen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat Kontakt mit uns aufgenommen.

Grund ist die, nach Coronaschutzverordnung, erforderliche Erfassung der Kundendaten bei einem Besuch. Konkret häufen sich zurzeit die datenschutzrechtlichen Beschwerden von Kunden bei der Aufsichtsbehörde, insbesondere bei Friseuren. Bei einigen Betrieben werden weiterhin Kontaktlisten benutzt, auf denen die personenbezogenen Daten andere Kunden einsehbar oder abfotografierbar sind. Betroffen sind aber auch Betriebe aus dem Einzelhandel, Kfz-Werkstätten, etc. Die Landesbeauftragte kann gegen die Nutzung dieser Kontaktlisten ein Bußgeld verhängen. Konkret hat die Aufsichtsbehörde in Hamburg dies auch vergangenes Jahr gegenüber z.B. Gastronomiebetrieben getan.

Wir stellen Ihne zwei Vorlagen (Worddokumente zum Herunterladen) zur Verfügung. Die Vorlagen müssen von Ihnen individualisiert werden:

  1. Kundendaten bei Termin (6.41a - Corona - Besuchsdaten)
  2. Aushang an der Tür - ist aber nicht zwingend erforderlich (6.40a - Corona- Aushang)

    WICHTIG:
    Jeder Kunde erhält ein eigenes Dokument bzw. Ausdruck.
    • Der Kunde füllt dieses Dokument selber aus und unterschreibt. Die Zeit des Verlassens wird vom Betrieb eingetragen.
    • Die Dokumente werden sicher, z.B. in einem Ordner abgeheftet, und außerhalb des Zugriffsbereichs von Dritten verwahrt.
    • Die Dokumente werden nach vier Wochen automatisch gelöscht. Sie landen nicht in der blauen Papiertonne, sondern werden geschreddert oder so vernichtet, dass keine Daten mehr erkennbar sind.
    Listen, auf denen die Daten anderer Kunden ersichtlich sind, sind nicht erlaubt und können von der Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden.
    • Es dürfen nur folgende Daten erfasst werden: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Datum und Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Betriebes.
    • Die E-Mail-Adresse darf nicht erhoben werden.
    Ohne diese Daten ist ein Besuch nicht möglich.
    • Die Datenerhebung erfolgt nur zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19.
    • Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i. V m. §§ 11 und 4a CoronaSchVO.
    • Eine Übermittlung erfolgt nur an das Gesundheitsamt zum o.g. Zweck.
    • Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf, WIDERSPRUCH und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

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