Nunmehr hat die Bundesregierung mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 27. April 2022 die geltenden Regelungen für die Einreise in die Bundesrepublik bis zum 31. Mai 2022 erneut verlängert.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung bleibt inhaltlich zu großen Teilen unverändert. Weiterhin gilt bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich die 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen oder getestet). Die Impfung muss mit einem oder verschiedenen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen mit mindestens zwei Dosen erfolgt sein. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test oder einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Für mögliche Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiete gelten erweiterte Regelungen.
Mit der Verordnung entfallen künftig die Informationspflichten der Mobilfunkbetreiber nach § 12 Corona-EinrVO. Wer künftig nach Deutschland einreist, erhält demnach keine SMS mehr mit Informationen über Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen im Land. Die Änderungen sind am 28. April 2022 in Kraft getreten.
Aktuell sind auf der Webseite des Robert Koch-Instituts keinerlei Staaten als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete gelistet. Aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens kann es aber laut RKI erforderlich werden neue Hochrisiko- und Virusvariantengebiete auszuweisen. Die Entwicklungen sollten mit Blick auf Urlaubsrückkehrer oder entsandte Mitarbeiter weiter beobachtet werden.
Eine Lesefassung der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie hier.