Aufgrund der dynamischen Infektionslage des Coronavirus in der Volksrepublik China hat das Bundesgesundheitsministerium mit der Achten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 6. Januar 2023 die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland angepasst. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass im Falle neu auftretender, besonders gefährlicher Virusvarianten ein Eintrag in die Bundesrepublik Deutschland bzw. eine Verbreitung im Gebiet der Bundesrepublik zumindest verzögert oder verlangsamt werden kann.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Nachweis- und Absonderungspflicht von Personen, die aus sog. Virusvariantengebieten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten für Beförderungsunternehmen.
Die Neuregelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung sind am 7. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Coronavirus-Einreiseverordnung wird bis zum 7. April 2023 verlängert (vgl. § 14 CoronaEinreiseV).
Außerdem wird die Kategorie der Virusvariantengebiete ergänzt. Zu diesen zählen nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass aufgrund bestimmter Anhaltspunkte neu auftretende oder bereits bekannte Varianten vorkommen, die besonders gefährlich sind. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gilt nun vor Einreise eine Testpflicht. Eine Absonderungspflicht und ein Beförderungsverbot, wie bisher bei den Virusvariantengebieten, gelten in diesem Fall jedoch nicht.
Das Robert Koch-Institut stuft China ab Montag, 9. Januar, 0 Uhr, als Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht, ein.
In der Coronavirus-Einreiseverordnung ist zudem in § 5a neu geregelt, Passagiere nach Ankunft stichprobenartig testen zu können. So können neu auftretende oder wieder auftretende, besonders gefährliche Varianten aufgefunden werden. Die Testung erfolgt nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet auf Anforderung der zuständigen Behörden.
Weitere Informationen zu den Coronavirus-Einreiseregelungen finden Sie nach wie vor auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.