Ausdauer und Beharrlichkeit haben sich sehr gelohnt!

Markus Otto , Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft

Mit großer Freude hat die Handwerkerschaft in der Region auf die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken reagiert. „Diese Entscheidung wird die Qualität der ausgeführten Arbeiten wieder nach oben korrigieren“, erläutert der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Marcus Otto. „So wird diese längst überfällige Entscheidung nicht nur vom Handwerk begrüßt, sondern im nächsten Schritt auch zu einer höheren Zufriedenheit der Kunden führen.“

Vor fünfzehn Jahren hat die damalige Bundesregierung in über 50 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft. Damit war es zum Beispiel möglich, sich ohne Qualifikationsnachweis als Fliesenleger zu betätigen oder einen Betrieb als Parkettleger oder Raumausstatter zu gründen. Der Hintergedanke der damaligen rot-grünen Bundesregierung war, der sehr hohen Arbeitslosenquote zu begegnen. Dieses Ziel ist insofern aufgegangen, als dass die Unternehmensgründungen nahezu explodiert sind. Waren im Jahr 2004 in Deutschland etwa 12.000 Fliesenlegerbetriebe eingetragen, waren es Ende 2017 69.363. Die Entwicklung bei den Raumausstatterbetrieben ist ähnlich: Die Zahl sprang von knapp 8.800 in 2003 auf rund 28.500 im Jahr 2017. Doch viele dieser neuen Betriebe sind solo-selbständig ohne jegliche Berufsqualifikation. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Kunden, denn nicht qualifizierte Kräfte führen zum Absinken der Auftragsabwicklung und schlussendlich zum Schaden der Verbraucher. Aber nicht nur sie haben mit den teils gravierenden Mängeln zu kämpfen, sondern auch die qualifizierten Handwerker. Schlechte Arbeit und unzufriedene Kunden belasten das Image.

Mit Ausdauer und Beharrlichkeit haben Interessensvertreter und das Ehrenamt im Handwerk auf kommunaler, Landes- und Bundesebene für die Wiedereinführung gekämpft. Mit Erfolg für diese zwölf Gewerke:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

In diesen zwölf aktuell zulassungsfreien Gewerken soll ab Januar 2020 demnach wieder die Meisterpflicht gelten. Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts hofft das Handwerk deutschlandweit jetzt auf ein schnelles Gesetzgebungsverfahren.

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