Schiedsstelle der Kraftfahrzeuginnung – ein Gütesiegel

Unstimmigkeiten mit dem Kfz-Betrieb - sei es wegen Reparaturen oder beim Gebrauchtwagenkauf - sind zwar nicht an der Tagesordnung. Trotzdem hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe für diese Fälle unabhängige Schiedsstellen eingerichtet, die kostenlos vom Verbraucher in Anspruch genommen werden können.

Die Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land verfügt über eine hervorragend besetzte, qualifizierte und erfahrene Schiedsstelle; ein "Gütesiegel" für unsere Innung und unsere Innungsbetriebe. Hat ein Kunde in unserem Innungsgebiet Schwierigkeiten mit Reparaturen oder dem gekauften Gebrauchtfahrzeug, kann er sich vertrauensvoll an die Innung wenden. So können dem Kunden unliebsame Wege erleichtert werden. Dabei sieht sich die Schiedskommission nicht nur als juristischer Entscheidungsträger an, sondern sie möchte vielmehr beiden Vertragsparteien, Kunden und Händlern, helfen, den Dialog miteinander zu suchen und sich schon im Vorfeld zu einigen.

Landet ein Fall vor der Schiedsstelle, ist der Schiedsspruch für den Händler bindend, dem Kunden steht es jedoch frei, den Rechtsweg zu bestreiten, falls er mit der Entscheidung nicht einverstanden sein sollte.

Für die hohe Dienstleistungsqualität im Kfz-Gewerbe ist die Schiedsstelle mittlerweile unverzichtbar: Rund 130 Fälle werden jährlich von ihr bearbeitet.

Informationen zum Verfahrensablauf

Im einzelnen stellt sich der Verfahrensablauf nach der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Schiedsstelle wie folgt dar:

1. Satzungsgemäß hat die Schiedsstelle die Aufgabe,

a) Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - zwischen Käufern und den der Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land angeschlossenen Händlern möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden;

b) Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land angeschlossenen Werkstätten aus Werkstattaufträgen, ausgenommen solche betreffend Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden. Darüber hinaus befasst sich die Schiedsstelle nicht mit Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.

2. Zur Anrufung der Schiedsstelle muss eine Anrufungsschrift an die Geschäftsstelle der Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land gerichtet werden, die folgende Angaben enthalten soll:

Name oder Firma der Parteien und ihrer Anschriften
Bezeichnung des Fahrzeuges (Typ)
kurze Schilderung der Beanstandungen und des hier zugrunde liegenden Sachverhalts
Benennung evtl. Beweismittel
Datum der Übergabe des Fahrzeuges (bei Kaufverträgen)
3. Nach Einreichung der Antragsschrift findet eine Vorprüfung über die Zulässigkeit des Antrages statt. Ist der Antrag zulässig, so wird die Antragsschrift dem Beschwerdegegner zur Stellungnahme übersandt. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen keine Einigung, so wird die Schiedskommission angerufen. Es findet dann eine mündliche Verhandlung statt, aufgrund derer die Schiedskommission entweder einen Schiedsvergleich unterbreitet oder auch einen Schiedsspruch fällen kann. Durch eine Entscheidung der Schiedskommission wird der Rechtsweg für den Kunden nicht ausgeschlossen.

Die Schiedsstelle der Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land wird tätig, sofern es sich bei dem Handwerksbetrieb um ein Mitglied der Innung handelt. Ob dies der Fall ist, kann durch einen kurzen Anruf in der Geschäftsstelle der Innung oder unter der Mitgliederdatenbank erfragt werden.

Ansprechpartner in unserem Hause ist
Herr Geschäftsführer Assessor Nicholas Kirch

Telefon: 0 22 02 / 93 59 - 421
E-Mail: kirch@handwerk-direkt.de

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