Asbest-Lehrgang nach Anlage 4C TRGS 519
Bedingung für jegliche Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ist eine staatliche Sachkunde gemäß Anlage 4C TRGS 519. Möchte also ein Betrieb Arbeiten an asbesthaltigen Produkten (ASI-Arbeiten) durchführen, benötigt dieser Betrieb je nach Verantwortungsstruktur und Größe mindestens einen Sachkundigen! Führt ein Betrieb Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ohne Sachkunde aus und gefährdet Mitarbeiter oder gar Dritte, kann dies gemäß Gefahrstoffverordnung als Straftat gewertet werden.
Wer darf mit Asbest arbeiten und warum brauche ich überhaupt eine Sachkunde für Arbeiten an asbesthaltigen Produkten?
Welchen Asbest-Schein bzw. Asbest-Lehrgang brauche ich?
Welche Asbest-Scheine gibt es und wo sind die Unterschiede?
Asbest FAQ – weitere detaillierte Informationen zur Thematik finden Sie hier:
Für wen dieser Lehrgang geeignet ist:
Für Handwerker diverser Gewerke, Bauleiter, Entsorger, etc., die Arbeiten an asbesthaltigen Produkten durchführen.
Den genauen Lehrplan finden Sie hier (herunterladbares PDF)
Bitte lesen Sie hier (herunterladbares PDF) unsere Stornierungsbedingungen vor Ihrer Anmeldung