Erste-Hilfe-Kurs
Mit unseren innungs- und berufsgenossenschaftsübergreifenden Ersthelfer-Lehrgängen bieten wir Ihnen als Innungsfachbetrieb die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihrer Verpflichtung nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 nachzukommen. Demnach haben Sie dafür zu sorgen, dass für Erste-Hilfe-Leistungen betriebliche Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb bemisst sich nach der Zahl der anwesenden Versicherten wie folgt:
- von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer,
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten, in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Durch die Revision im Jahr 2015 haben sich die Lehrgänge auf 9 UE geändert, so dass wir die Kurse zur Vereinfachung als Grundkurs durchführen. Der Kurs kann somit auch von bereits ausgebildeten Ersthelfern besucht werden, die eine Fortbildung benötigen.
Schulungsinhalte
- Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger/der Berufsgenossenschaft
- Verbandbuch
- stabile Seitenlage
- Verhalten bei Bewusstlosigkeit
- Notruf
- Praktische Übungen
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Praktische Übungen
- Einweisung und Training AED (Automatisierter externer Defibrillator)
- Verschiedene Verletzungsarten
- Verbände
- Verschiedene Wundarten
- Schlagaderverletzungen / Druckverband
- Schockbehandlung
- Rechtliche Grundlagen
- Praktische Übungen
(Auszug, Änderungen vorbehalten)
Während des gesamten Seminars wird den Teilnehmern die Gelegenheit eingeräumt, Fragen zu den o.g. Themenkomplexen an alle Referenten zu stellen. Jeder Teilnehmer erhält bei erfolgreichem Abschluss eine amtliche BG Teilnahmebescheinigung.