Brandschutzhelfer-Kurs
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Wir vermitteln Ihnen bzw. Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer die erforderlichen Kenntnisse sowie eine Vielzahl wichtiger Informationen, um Ihre Sicherheit im Unternehmen zu optimieren und um Brandrisiken zu verhindern.
Schulungsinhalte