Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes über die Wirksamkeit einer Übernahmebestätigung für Gutachterkosten (Urt. v. 7.06.2011, Az: VI ZR 260/10) hat auch Konsequenzen für die vom Deutschen Kfz-Gewerbe zur Verfügung gestellten RKÜB-Formulare. Das höchste deutsche Zivilgericht monierte, dass die abgetretene Forderung nicht hinreichend bestimmbar ist, da eine formularmäßige Abtretung alle aus dem Unfallereignis resultierenden Schadenersatzansprüche erfasse. Damit ist die Abtretungserklärung unwirksam. Folglich bräuchte die Versicherung des Unfallverursachers nicht an die Werkstatt zu leisten, womit der Werkstatt nur der Rückgriff auf den Kunden bliebe.
Achtung der Verband hat eine neue Version der Reperaturkostenübernahmebestätigung veröffentlicht. Diese finden Sie auch zum Download im Mitgliederbereich.