wichtige Anforderungen für die wieder-erÖffnung von
Friseursalons ab dem 4. Mai 2020

Es gelten diese Hygiene- und Informationsschutzstandards zur CoronaSchutzverordnung NRW, die Sie über diesen Link einsehen können.


Hervorzuheben sind besonders diese Punkte:

  • Zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grundsätzlich ein Abstand von mindestens 2,50 m eingehalten werden (gesicherter Mindestabstand 1,50 m zuzüglich Bewegungsraum).
  • Weiterhin ist zu beachten, dass der Zutritt von Kunden so zu regeln ist, dass je 10 m² Fläche im Geschäftsraum nicht mehr als eine Kundin/Kunde anwesend ist.

Vorbehaltlich dieser beiden oben genannten Aspekte gilt der Arbeitsschutzstandard, auf den sich der Zentralverband des Friseurhandwerks mit der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege  geeinigt hat (Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk). Dieser regelt, unter welchen Vorgaben Betriebe wieder öffnen dürfen. 

  • Verpflichtend für Friseure und Kunden ist unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder einer Alltagsmaske. 
  • Friseure müssen außerdem ein Verfahren festlegen, um Verdachtsfälle abzuklären - etwa bei Fieber. Beschäftigte und Kunden mit einer Atemwegserkrankung dürfen den Betrieb generell nicht betreten. 
  • Nur der/die jeweilige Kunde/-in und der oder die zuständige Beschäftigte dürfen sich für die Dauer der Friseurtätigkeiten einander nähern
  • Haare müssen vor Ort gewaschen werden.
  • Der Kunde darf seine Haare nicht selbst föhnen. 
  • Wartebereiche und Spielecken sind zu schließen. 
  • Im Kassenbereich sollte ein Schutzschild zwischen Kundschaft und Kasse aufgestellt werden. 
  • Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen. 
  • Zeitschriften dürfen grundsätzlich nicht mehr ausgelegt werden. 
  • Eine Bewirtung hat zu unterbleiben. 

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müssen Friseure zwischen jedem Kunden Kämme, Bürsten und andere Arbeitsutensilien mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger reinigen. 

Eine Zusammenfassung der Vorgaben erhalten Sie mit diesem Hinweisschild für den Friseurbetrieb, das auch zum Aushang geeignet ist.

Für Hausbesuche und mobile Friseurangebote gelten die gleichen Vorgaben wie für Salons.

In Anbetracht des höheren Aufwandes für den Gesundheitsschutz sollten Friseure dringend sowohl über eine Hygienepauschale als auch über die Anpassung der Preise insgesamt nachdenken.

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