Informationen zur Krisenregion Ukraine - Russland

Was bis vor Kurzem noch keiner für möglich gehalten hätte, ist nun Realität: Es ist Krieg in Europa. 

Mit dem militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine haben sich die zuletzt bereits schwierigen Bedingungen für den Außenhandel mit den osteuropäischen Staaten jenseits der EU-Außengrenze dramatisch verschlechtert.

Die Auswirkungen dieses Krieges in Europa sind noch nicht abzuschätzen. Einige international aufgestellte Unternehmen sind mit Ihren Standorten in der Ukraine wie auch in Russland direkt betroffen. Auch sind Auswirkungen auf Lieferketten und die Energieversorgung zu erwarten. 

Betroffen sind vor allem aber die Menschen selber!  

Sie möchten für humanitäre Zwecke spenden? Dann finden Sie hier Informationen zum Spendenaufruf der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land.


Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit

Für Unternehmen, die Menschen aus der Ukraine beschäftigen möchten, kommt der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA) infrage. Achtung: Dieser Zuschuss kann nur beantragt werden, bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Einzelheiten zu diesem Zuschuss finden Sie auf der Website der BA.

Eine Übersicht aller Förderinstrumente hat die BA in dem PDF-Dokument "Förderinstrumente der BA für geflüchtete Menschen aus der Ukraine" zusammengestellt, das zum Download auf der Plattform www.asyl.net zu finden ist.


Sprach- und Integrationskurse

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer genießen "vorübergehenden Schutz" (Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG) und haben damit grundsätzlich Zugang zu den Integrations- und Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Menschen aus der Ukraine, die bereits eine Anstellung gefunden haben, können – wenn sie schon über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen – auch Berufssprachkurse in Anspruch nehmen. Anträge dafür sind bereits mit der "Fiktionsbescheinigung" möglich, die einen vorläufigen Aufenthaltstitel nach Beantragung des vorübergehenden Schutzes belegt. Mehr über diese Kurse erfahren Sie auf der Website des BAMF.



Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Das BMAS hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung.
Hier finden sie häufig gestellte Fragen zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland:
BMAS - Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine

Wir haben außerdem einige Informationen für Sie zusammengestellt und aktualisieren diese stetig.

Finanzielle Unterstützung von Geflüchteten

Ab 1. Juni 2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen.
Hierfür sind in der Regel die Jobcenter zuständig.
Um Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter beantragen zu können, wird eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (beziehungsweise eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte Ersatzbescheinigung, sofern diese bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt wurde) benötigt.
Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen erfüllt sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Arbeitsagentur unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Berufsanerkennung

Häufig spielt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen eine wichtige
Rolle. Bei nicht-reglementierten Berufen ist sie zwar keine zwingende Voraussetzung, schafft
aber Transparenz über die vorhandenen Kompetenzen und macht diese besser nutzbar. Um
bei der Vielzahl von Anerkennungsstellen die richtige zu finden, kann das Onlineportal
‚Anerkennung in Deutschland‘ helfen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession

Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen

Da immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine auch in unserem Innungsgebiet ankommen, überlegt sich der ein oder andere vielleicht, ob und wie er ukrainischen Staatsbürgern einen Arbeitsplatz anbieten kann.
Die IKK classic hat dazu ein Infoblatt entwickelt. Darin werden kurz und knapp die Voraussetzungen für eine Beschäftigung von ukrainischen Staatsangehörigen in Deutschland sowie die damit verbundenen versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt.
Das Infoblatt der IKK classic können Sie sich hier herunterladen.

Weitere Informationen der IKK classic zum Versicherungsschutz für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier.

Hilfsangebote für Flüchtlinge

Viele an die Ukraine angrenzende Staaten haben sehr schnell schon tausende Flüchtlinge aufgenommen. Nun werden auch bei uns Hilfsstrukturen aufgebaut, damit wir uns an den Hilfen beteiligen können.
Sie möchten sich mit eigenen Hilfsangeboten engagieren? Wir haben Ihnen die bisherigen Hilfsangebote und Ansprechpartner in der Region zusammengestellt:

SWIFT-Ausschluss russischer Banken

Deutschland hat gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs der EU und auch der G7 Sanktionen von bisher ungekanntem Ausmaß gegen Russland verabschiedet. Als Reaktion auf den Angriff auf die Ukraine werden beispielsweise massive Finanzsanktionen gegen russische Banken verhängt, darunter der Ausschluss aus dem SWIFT-System. Die Banken sind: Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank, Vnesheconombank (VEB) und VTB Bank. Nicht in diese Ausschlussliste aufgenommen werden insbesondere russische Banken, die für die Abwicklung russischer Energieexporte (z. B. Gasprom-Bank) oder für private Überweisungen bzw. solche im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe (unter sozialpolitischen Vorzeichen) maßgeblich verantwortlich sind (z.B. Sperbank).

Informationen zur Ausfuhr, Ausfuhrkontrollen, Sanktionspaketen:

Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für:

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