Bundestag und Bundesrat beschließen das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ab 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Mit diesem neuen gesetzlichen Rahmen haben die Länder alle Möglichkeiten, abgestuft auf das Infektionsgeschehen zu reagieren.

Nachfolgende Basismaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022:
• Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im öffentlichen Fernverkehr
• Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) für Patienten und Besucher beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
• Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit

Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder:
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können die Länder u. a. erlassen:

• Maskenpflicht im ÖPNV
• Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen:
Ausnahmen für Getestete zwingend, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene möglich, einzelne Branchen können ausgenommenen werden.
• Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und nur, wenn zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich.

Nur bei einer konkreten Gefahr für kritische Infrastruktur (insb. Gesundheitssystem) und einem Landtagsbeschluss können die Länder u. a. erlassen
• Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn 1,5m-Abstand nicht einhaltbar
• Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Ähnliches
• Anordnung eines Mindestabstands von 1,5m im öffentlichen Raum
• Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.



Den Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung erhalten Sie hier (Stand 28.04.2022). 


Zur Corona-Übersichtsseite mit weiteren Informationen rund um das Thema Pandemie gelangen Sie über diesen Link.

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