Ab dem 04.04.2022 Gilt bei uns Maskenpflicht
Liebe Besucherinnen und Besucher der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land,
bitte beachten Sie, dass für Sie beim Betreten unseres Gebäudes ab dem 04. April 2022 eine Maskenpflicht gilt.
Was bedeutet dies für Sie?
Wenn Sie das Gebäude der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft betreten, gilt die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Makse. Die Kreishandwerkerschaft macht hier Gebrauch von ihrem Hausrecht, um sowohl alle Besucherinnen und Besucher sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, erhalten Sie am Empfang eine Maske.
Bitte beachten Sie weiterhin die AHA+L+A-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen + Lüften + Corona-Warn-App nutzen).
Der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land ist die Gesundheit aller Besucherinnen und Besucher sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig.
Vielen Dank für Ihr Verstädnis!
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