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Aktuelle Termine

Montag 06.02.2012

Seminar: Botschafter des Betriebes - Knigge für Handwerker

Anmeldungen über die Geschäftsstelle
Sitzungssaal der Kreishandwerkerschaft
09:00 Uhr
Montag 06.02.2012

Vorstandssitzung der Elektroinnung

nicht öffentlich
Besprechungszimmer der Kreishandwerkerschaft
18:00 Uhr

Vermuten Sie in Ihrer Nachbarschaft Schwarzarbeit?

schwarzarbeit
Hier erfahren Sie näheres zum Thema Ursachen und Folgen der Schwarzarbeit sowie Adressen, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu melden: 

Zuständig beim Rheinisch-Bergischen Kreis

Kreisverwaltung
- Kreishaus - Gronau
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Abteilung: 32.1
Refrather Weg 28, 51469 Bergisch Gladbach

Telefon 0 22 02/13 2860 Herr Geisbüsch
Telefon 0 22 02/13 2863 Herr Koch
Telefon 0 22 02/13 2810 Frau Dudek
Telefon 0 22 02/13 2866 Frau Sommerberg
Telefon 0 22 02/13 2864 Herr Oberheim
Telefon 0 22 02/13 2122 Anrufbeantworter

Die Fax-Nummer lautet: 0 22 02/13 2861
email schwarzarbeit@0e12bc85901f4c32ae879c995e8d0e1crbk-online.de

Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der regelmäßig, auch an Samstagen und Feiertagen von März - September bis 21.00 Uhr und in den Monaten Oktober - Februar bis 19.00 Uhr abgehört wird. So ist sichergestellt, dass Hinweisen bei Bedarf unmittelbar nachgegangen werden kann. Auch anonyme Hinweise sind hier möglich. 

Zuständig beim Oberbergischen Kreis

Ansprechpartner beim Landrat des Oberbergischen Kreises
- Kreisordnungsamt - Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach
Telefon 0 22 61/88-3219 Herr Steinfort
Telefon 0 22 61/88-3218 Herr Baumgarten 
Telefax 0 22 61/88-972-3219
email: amt32@914929cda27344c1bbdf4d8ab7b8ef8aobk.de

Unter der Rufnummer 0 22 61/88-3219 ist ferner bei Abwesenheit rund um die Uhr ein Anrufbeantworter geschaltet.

Zuständig bei der Stadt Leverkusen

Ansprechpartner bei der Stadt Leverkusen ist:
Telefon 02 14/406 - 30 54 Herr Milleder
email hanse7952c411d674646b5cd6835adc787eb.milleder@bfffb5b82d9c4b359d8a876b00350b65stadt.leverkusen.de

Oder Sie können ein Telefax an folgende Nummer schicken: 02 14/406 - 30 28.
Die Anschrift der Dienststelle lautet:
Stadt Leverkusen Fachbereich Recht und Ordnung
Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen

Zuständig bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

Sofern Sie bei einer Anzeige wegen Schwarzarbeit anonym bleiben wollen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Geschäftsstelle.

Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist unser Geschäftsführer
Karl Breidohr, den Sie telefonisch wie folgt erreichen:
Telefon 0 22 02/93 59 - 24 oder
email breidohr@76746e05c12d4d3a8b8140d3c6546d48handwerk-direkt.de

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise: Je mehr Informationen Sie den Ordnungsbehörden bzw. uns über den evtl. Schwarzarbeiter geben können, um so größer ist die Chance, den Schwarzarbeiter auch zu überführen. Wichtig sind u. a. folgende Angaben:
1. Ort der Arbeitsausführung
2. Personenangaben
3. Anzahl der Personen
4. Art der Tätigkeit
5. Auftraggeber
6. Zeitraum der Tätigkeit (Beginn oder Abschluss der Arbeiten)
7. Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen usw.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, indem Sie sich vertrauensvoll an uns oder eine der Ordnungsbehörden wenden.

Ursachen und Folgen der Schwarzarbeit

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen, die zum Thema Schwarzarbeit erstellt wurden, belegen, dass eine hohe Abgabenbelastung ein wesentliches Motiv für die Schwarzarbeit ist. Die Sozialversicherung, die seit Jahren auf steigende Beiträge zu ihrer Finanzierung angewiesen ist, ist neben der Steuer eine Ursache der zu teuren Löhne. Allein die Sozialabgaben liegen mittlerweile deutlich über 40 % des Bruttoverdienstes. Die Personalzusatzkosten machen etwa 85 % des Entgelts für geleistete Arbeit aus. Die Lohnkosten sind nicht deshalb so hoch, weil die Handwerker soviel verdienen, sondern weil die Löhne so sehr mit Abgaben befrachtet sind. Weil die Löhne so hoch belastet sind, greifen viele auf Schwarzarbeiter zurück. Das beweist das Ausmaß der Schwarzarbeit.

Nach neuesten Erhebungen gehen jährlich über 10 000 Arbeitsplätze in der Bunde-srepublik durch Schwarzarbeit verloren. So gehen rund 112 Mio. € Beitragsausfälle in der Sozialversicherung verloren. Darüber hinaus fallen je 10 000 durch Schwarzarbeit verloren gegangene Arbeitsplätze ca. 46 Mio. € an Lohnsteuer im Staatshaushalt weg. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeit werden - unter Zugrundelegung der für den gesamten Bereich der illegalen wirtschaftlichen Betätigung geschätzten Umsätze in Höhe von rund 127,8 Mrd. € jährlich - die Mindereinnahmen an Steuern und Sozial-versicherungsbeiträgen mit mindestens 25,6 Mrd. € beziffert. Dringend erforderlich sind steuerliche Anreize in Form von Steuervergünstigungen für bestimmte Dienstleistungen - ggf. auch zeitlich befristet - .

Deshalb sollten in die Überlegungen auf der Suche nach Möglichkeiten zur Rückführung der Schwarzarbeit einbezogen werden:

1. Eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für die von der Schwarzarbeit besonders betroffenen Dienstleistungsbereiche durch Gewährung des halben Steuersatzes oder eines Nullsatzes.

2. Die Zulassung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen, zumindest im für Schwarzarbeit besonders sensiblen Bereich des privaten Wohnungsbaues. Mit dieser Maßnahme würde die Möglichkeit geschaffen, Kosten für Handwerkerrechnungen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung anteilig bei der Steuer absetzen zu können.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schwarzarbeit haben, wenden Sie sich, wie bereits erwähnt, an unseren Geschäftsführer Karl Breidohr.
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