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Aktuelle Termine
Montag 30.07.2012
Erste-Hilfe Auffrischungskurs
Anmeldungen über die Geschäftsstelle
Am Berkebach
51789
Lindlar
Bergisches Energiekompetenzzentrum (Entsorgungszentrum Leppe)
08:30 Uhr
Donnerstag 02.08.2012
Erste-Hilfe Grundkurs
Anmeldungen über die Geschäftsstelle
Wilhelm-Breckow-Allee 6
51643
Gummersbach
IKK classic
08:30 Uhr
Im Falle von Streitigkeiten zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber, z. B. bei einer Kündigung, verhandeln zunächst beide Parteien beim Lehrlingsschiedsausschuss, bevor eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann.
Der Lehrlingsschiedsausschuss wird vom Lehrling oder Ausbildungsbetrieb angerufen und ist bei der örtlichen Kreishandwerkerschaft ansässig. Dabei ist der Ausschuss auch für Nichtinnungsmitglieder zuständig. Vor dem Ausschuss wird ein Verfahren eingeleitet, welches nicht öffentlich ist und sich nach der von der Handwerkskammer erlassenen Verfahrensordnung richtet. Für das Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Jede Partei trägt ihre Kosten z. B für Sachverständige oder Zeugen selbst, die Verfahrensgebühr jedoch hat der Ausbildungsbetrieb zu entrichten. Das Verfahren wird durch Vergleiche der Parteien oder durch die Entscheidung des Lehrlingsschiedsausschusses abgeschlossen. Werden die Entscheidungen von beiden Seiten anerkannt, können sie zwangsvollstreckt werden. Ist eine Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Ausschuss entscheidet über Streitigkeiten:
- aus dem Ausbildungsverhältnis
- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses
- aus unerlaubten Handlungen soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis in Zusammenhang stehen.
Die Zuständigkeit des Ausschusses entfällt, wenn das Ausbildungsverhältnis zur Zeit der Schlichtung nicht besteht.
Anrufung des Ausschusses
Der für die Anrufung des Ausschusses erforderliche Antrag soll nach Möglichkeit in dreifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle des Ausschusses eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Die Geschäftsstelle leitet den Antrag unverzüglich dem Vorsitzenden zu.
Inhalt des Antrages
Der Antrag soll enthalten:
- die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
- ein bestimmtes Antragsbegehren
- eine Begründung des Antragsbegehrens
Der Berufsausbildungsvertrag soll dem Antrag beigefügt werden.
Der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten der Innung für Raumausstatter- und Bekleidungshandwerke Bergisches Land ist unter der Adresse:
Innung für Raumausstatter- und Bekleidungshandwerke Bergisches Land
- Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten -
Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach
schriftlich zu erreichen.
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›Dienstag und Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr wird ein Service für Existenzgründer angeboten...
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Sachverständige
Schlichtungsstelle
›Die Innung für Raumaus-statter und Bekleidungs-handwerke bietet mit der
Schlichtungsstelle den Verbrauchern, die Wert auf eine fachlich kompetente Streitschlichtung im handwerklichen Bereich legen, eine wertvolle Dienstleistung zur Vermeidung einer zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung.