Die bei uns ansässigen Innungen sind von der Handwerkskammer zu Köln ermächtigt, eigenständig Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen Ausbildungsberufen durchzuführen.
Die wichtigsten Regelungen des Prüfungswesens haben wir im Folgenden kurz zusammengestellt.
Jede und jeder Auszubildende muss – je nach Ausbildungsordnung - entweder
• mindestens eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildungszeit die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung oder
• eine so genannte „gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung“ ablegen.
Für alle Prüfungen gilt:
Rechtliche Grundlagen
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, in der unter anderem die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Prüfungsanforderungen, die Bestehensbestimmungen und der Ausbildungsrahmenplan geregelt sind. Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine
Gesellenprüfungsordnung (GPO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.
Durchführung der Prüfungen
Die Zwischen-, Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen werden von den Handwerkskammern oder den zuständigen Innungen durchgeführt.
Prüfungskosten
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d.h. als so genannte „Externe“, an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.