Die Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern soll in diesem Jahr erneut mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 330,00 € gefördert werden.
Im Bundesanzeiger vom 23.12.2011 ist nunmehr die Förderrichtlinie veröffentlicht worden. Anders als angekündigt wurde die Förderung aber auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2012 beschränkt; unverändert blieb das Volumen (ausreichend für rd. 90.000 Förderungen).
Das Prozedere des Verfahrens entspricht dem aus 2010. Der Zuschuss
a) ist für den Endverbraucher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, ausschließlich per Internet unter
http://www.bafa.de/ zu beantragen.
b) kann auch für Unternehmer beantragt werden. Hier ist zusätzlich zu den übrigen Antragsunterlagen eine De-minimis-Erklärung abzugeben. Ein entsprechendes Formular für die Abgabe dieser Erklärung wird bei der elektronischen Antragstellung per Internet unter
http://www.bafa.de/ mit dem Antragsformular automatisch zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.
Allerdings ist in diesem Fall die De-minimis-Regelung zu beachten, d. h. durch die Förderung dürfen nicht die zulässigen Schwellenwerte nach der VO (EG) 1998/2006 für staatliche De-minimis-Beihilfen (in der Regel 200.000 Euro innerhalb der letzten drei Jahre) überschritten werden.
Informationen zu De-minimis sind als Anlage beigefügt: sie können aber auch den Internetseiten
http://www.bafa.de/ oder
http://www.bag.de/ entnommen werden.
Die Antragstellung ist ab dem 1. Februar 2012 möglich und endet am 15. Februar 2013!
Gefördert werden Dieselpartikelfilternachrüstungen, die ausschließlich in der Zeit vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 eingebaut werden. Maßgeblich für die Förderung ist das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Feld 22 eingetragene Einbaudatum.
Hinweis: Eine nachträgliche Förderung von Einbauten die in 2011 erfolgt sind ist ausgeschlossen.
Ebenso erfolgt keine Förderung mehr, wenn das zur Verfügung gestellte Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Für die folgenden Fahrzeuge ist eine Förderung möglich:
• Alle Pkw mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.
• Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden sowie einer besonderen Zweckbestimmung:
- Wohnmobil oder SO.KFZ Wohnmobil
- Krankenwagen oder SO.KFZ Krankenkraftwagen
- Leichenwagen oder SO.KFZ Bestattungswagen
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
• Leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Dieselmotor, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Wir haben einen Fragen- und Antworten-Katalog zur Förderung der Dieselpartikelfilternachrüstung beigefügt, der im Wesentlichen auf den Informationen der BAFA beruht. Zusätzlich finden die aktuelle Förderrichtlinie zur Dieselpartikelfilternachrüstung sowie die Pressemitteilung der Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land.
Anlagen
Förderrichtlinie zur Dieselpartikelfilternachrüstung
Fragen- und Antworten-Katalog zur Dieselpartikelfilternachrüstung
Pressemitteilung