Ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes
Gem. der Verordnung über die Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk ist jeder Auszubildende verpflichtet, ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Jeder Auszubildende muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig, mindestens wöchentlich, ein Berichtsheft stichwortartig führen. Dies gilt für
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die praktische Ausbildung im Betrieb
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bei der überbetrieblichen Ausbildung im Berufsbildungszentrum sowie
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für den Unterricht in der Berufsschule
Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden während der Ausbildungszeit Gelegenheit zur Berichtsheftführung geben. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden zur Führung des Berichtsheftes anzuhalten und es regelmäßig, mindestens monatlich, durchzusehen. Unvollständige bzw. fehlende Ausbildungsnachweise können eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung zur Folge haben.
Das Berichtsheft dient bei Streitfällen über die Ordnungsgemäßheit der Ausbildung außerdem als Nachweis über die tatsächlich erfolgte Ausbildung. Bei der Führung des Berichtsheftes soll der Lehrling die täglich ausgeführten Arbeiten und Lehrinhalte mit kurzen berufsspezifischen Formulierungen beschreiben.
Im Berichtshefte müssen folgende Angaben gemacht werden:
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Stichwortartiges Beschreiben der ausgeführten Tätigkeiten (eingesetzte Werkzeuge, selbständiges Arbeiten etc.)
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Datum und Unterschrift des Auszubildenden
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Datum und Unterschrift des Ausbilders
Der Ausbildungsbetrieb sollte angehalten werden, vom Auszubildenden, über die Berichtsheftführung hinaus, zu verlangen, einen ausführlichen Wochenbericht auszufertigen.
Anhand der nachstehenden pdf-Dateien kann ein Ausbildungsnachweis downgeloadet werden, in dem die ordnungsgemäße Führung dokumentiert wird.