Ihre und unsere Arbeit
Man muss nur wissen wo …
Sparen Sie sich Zeit und Ärger und machen Sie das, wofür Sie Ihren Betrieb gegründet haben: mit ausgezeichneter handwerklicher Arbeit Geld verdienen.
Und genauso wie Sie Ihre Arbeit durch Erfahrung jeden Tag ein wenig verbessern und automatisch in den nächsten Auftrag einfließen lassen, so arbeitet auch die Kreishandwerkerschaft. Fordern Sie unser Wissen an. Greifen Sie direkt auf unser Know-how zurück.
Wir können Ihnen Hinweise geben, wie die Kollegen Probleme erfolgreich gelöst haben und welche Ideen später gescheitert sind. Jede Erfahrung, die wir z. B. vor dem Arbeitsgericht sammeln, an der lassen wir Sie teilhaben. Nur wir können auf einen Erfahrungsschatz zurück greifen, der sich bei der Betreuung unserer Handwerksbetriebe jahrelang, manchmal jahrzehntelang angesammelt hat. Und bei 2400 Mitgliedern und noch mal 410 beim Einzelhandelsverband können Sie sich vorstellen, dass das jede Menge ist. Dieses Wissen kann Ihnen keiner zu diesem Preis bieten - und darauf sind wir stolz! Sie werden uns nicht jeden Tag brauchen, aber wenn Sie uns brauchen, können Sie sich auf uns verlassen.
Wer wir sind
Um es kurz zu sagen: ein Arbeitgeberverband – für Handwerksbetriebe und von Handwerksbetrieben vor über 100 Jahren gegründet. Unter dem Dach der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land sind 13 Innungen für den Bereich der Stadt Leverkusen, des Oberbergischen und des Rheinisch-Bergischen Kreises organisiert.
Warum …
sich die Mitgliedschaft in unseren Innungen lohnt und so viele Handwerksbetriebe bei uns Mitglied sind, erfahren Sie auf den nachstehend...
Aus der Praxis
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Ein Mitglied legte uns die Arbeitsverträge seiner Angestellten zur Überprüfung vor. Die Rechtsabteilung hat diese überprüft und zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, um die Arbeitsverträge auf den aktuellen Rechtsstand zu bringen.
Ein Mitglied legt der Kreishandwerkerschaft eine Abmahnung eines Auszubildenden vor und bittet um Überprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass der angegebene Vorwurf nicht exakt genug beschrieben worden ist, insbesondere wurden keine Daten genannt. Daraufhin wurde die Abmahnung geändert und war somit wirksam. Ohne eine solche Überprüfung wäre die Abmahnung in einem späteren Kündigungsfall nicht verwertbar gewesen. Das Innungsmitglied wäre dann u.U. gezwungen gewesen, den Auszubildenden weiter zu beschäftigen oder eine Abfindung zu zahlen.
Ein Innungsmitglied wurde von einem Telekommunikationsunternehmen als neuer Kunde begrüßt und sein alter Telefonanschluss wurde daraufhin gesperrt. Dies geschah ohne Einwilligung des Mitgliedes, welches lediglich ein Angebot haben wollte. Kurze Zeit nach Einschaltung der Rechtsabteilung und einem außergerichtlichen Briefwechsel wurde der Telefonanschluss wieder freigegeben und unser Mitglied konnte den zuvor bestehenden Telefonanbieter weiter nutzen.
Ein Betrieb wurde von einem Lieferanten in Anspruch genommen für eine Lieferung von Waren, die er nie bestellt hatte und daher nun die Annahme verweigerte. Die Gegenseite bestand jedoch auf Abnahme und drohte Schadensersatzansprüche an, falls dies nicht umgehend geschehe. Nach einem Schreiben der Rechtsabteilung wurde von diesem Lieferanten in dieser Angelegenheit nichts mehr unternommen.
Ein Innungsmitglied legte uns ein Werbeschreiben bezüglich eines Online-Branchenbuches vor und fragte, ob er dieses Angebot unterschreiben soll. Nach Durch-sicht der AGB dieses Vertrages wurde ihm geraten, diesen Vertrag nicht abzuschließen, da er gemäß dem Vertrag 2 Jahre lang daran gebunden wäre und er einen monatlichen Beitrag hätte leisten müssen, der weit über dem Beitrag liegt, der für die erheblich bekannteren Gelben Seiten angefallen wäre.
Ein Kunde machte nach mehreren Jahren Gewährleistungsansprüche gegen ein Innungsmitglied geltend und drohte mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts. Nach kurzem Antwortbrief seitens der Rechtsabteilung hat sich dieser Kunde nicht mehr beim Innungsmitglied gemeldet.
Ärger mit dem Lieferanten oder Kunden
Gewährleistung, Garantie, Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten oder Zulieferern, offene Forderungen, Umtausch, Umwandlung, mangelhafte Ware, Reklamation, Schadensersatz, Regressansprüche, Beweislast, Verzugseintritt Verjährung, Fristsetzung, Haftungsübernahme, Produktionsausfall
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Gewährleistungs- und Garantievereinbarungen
Welche Ansprüche hat der Kunde gegenüber Ihnen und wie sehen Ihre gegenüber Ihrem Lieferanten oder Bauträger aus. Wer ist wo in der Pflicht? Wie sieht es aus mit Haftungsübernahmevereinbarungen mit Zulieferern? Wann gilt ein Kauf- und wann ein Werkvertrag und kann man die Gewährleistungsfristen verändern? Wann gelten Mängelansprüche und wie kann ich diese abschmettern? Wann tritt der Verzugseintritt bei rückständigen Zahlungen ein? Wie kann ich durch Sicherheiten Ausfälle vermeiden und was besagt das Gesetz über die Sicherung von Bauforderung (GSB)? Die Kreishandwerkerschaft hilft Ihnen bei allen Auseinandersetzungen mit Ihren Kunden und Lieferanten. Schaltet die Gegenseite einen Rechtsanwalt ein, übernehmen wir für unsere Mitglieder die Korrespondenz und außergerichtlichen Schriftverkehr.
Verjährung
Welche Fristen müssen bei der Verjährung eingehalten werden, wann treten sie ein und wann laufen sie ab? Wann ist ein Anspruch entstanden und wie kann ich ihn wahren. Wird durch eine Mahnung mit Einschreiben die Verjährung unterbrochen? Was versteht man unter einem „Stillhalteabkommen“, wie sieht es aus und was bringt es mir? Wird eine Verjährung auch durch eine Klage oder Mahnbescheid „gehemmt“? Überlassen Sie diese Fragen nicht Ihrem Bauchgefühl, sondern sichern Sie sich mit unserer Hilfe Ihre Forderungen.
Und die anderen …
Nicht nur Ihre Kunden können anstrengend sein. Wir helfen Ihnen bei Ärger mit Nachbarn, Anwohnern, Ämtern, Behörden, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und bei Problemen in Umwelt-, Entsorgungs- und Emissionsfragen.
Arbeits- und Tarifrecht
Alles zum Thema Personal - von der Einstellung bis zur Kündigung: Stellenausschreibung, befristete und unbefristete Arbeitsverträge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitsunfähigkeit, Fehlzeiten, Fortbildungskosten und Rückzahlung, Recht auf Teilzeit, Urlaub, Schwerbehinde-rung, Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, fristlose oder fristgerechte Kündigungen, Verdachtskündigung, betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsverträge, Sozialauswahl, Arbeitszeugnisse, Abfindung, arbeitsmedizinische Fragen, Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Mutterschutz und Elternzeit, Pflegezeit, Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Kurzarbeit, Sozialplan, Altersteilzeit, Wehr-, Ersatz- und Zivildienst, Datenschutz, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
Tarifliche Auskünfte, übertarifliche Zulagen, Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung, Vergütung, Feiertagsregelung, tarifliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, tarifliche Altersvorsorge…
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Tarifliche Auskünfte
Sie brauchen einen aktuellen Arbeitsvertrag - befristet, unbefristet, Vollzeit, Teilzeit oder für eine Aushilfe, tarifgebunden oder ungebunden? Oder fragen Sie sich, ob Sie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen müssen - auch dann, wenn der neue Mitarbeiter erst Mitte des Jahres angefangen hat? Und wenn ja, in welcher Höhe - anteilig? Richtig kompliziert kann es werden, wenn der Mitarbeiter nur 3 Tage die Woche kommt. Und wie sieht es bei Ihrem Azubi aus? Und im Baubereich gibt es auch noch die SOKA-Bau. Unsere drei Juristen geben Ihnen Antworten auf all diese Fragen.
Stellenanzeigen
Ist „flexibel und belastbar“ in der Stellenanzeige ein Indiz für die Benachteiligung behinderter Bewerber? Darf ein Arbeitgeber öffentlich Äußerungen machen, dass er bestimmte Gruppen nicht einstellen würde? Die Entscheidungen der Gerichte zeigen, dass durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erheblich mehr Probleme auf einen Arbeitgeber zukommen können. Daher ist es bei Stellenanzeigen wichtig, die aktuellen Entscheidungen zu kennen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung einer AGG-konformen Stellenanzeige.
Einstellung
Im Vorfeld erfahren Sie von uns, was Sie bei Einstellungsgesprächen beachten müssen, welche Fragen erlaubt sind und welche Sie auf gar keinen Fall stellen sollten, welche negativen Konsequenzen das „Gleichstellungsgesetz“ für Sie haben könnte. Haben Sie Fragen zum Arbeitszeugnis oder Lebenslauf? Auch in diesen Fragen helfen wir Ihnen weiter.
Der Mitarbeiter …
Jahrelang ging alles gut und auf einmal knallt es. Diebstahl, Betrug, falsche Stundenkarten oder aber unentschuldigtes Fehlen auf der Baustelle. Wann muss der Krankenschein vorliegen, am ersten oder am dritten Tag? Wann und wie muss sich der Mitarbeiter bei Krankheit melden? Wie sieht eine wirksame Abmahnung aus und wann verfällt sie? Kündigt man in einem bestimmten Fall fristgerecht oder fristlos und muss ich bei fristloser Kündigung noch ein Arbeitszeugnis schreiben? Müssen Raucherpausen nachgearbeitet werden? Wenn alle Führungspositionen mit Männern besetzt sind, spricht dies für eine Diskriminierung von Frauen, wenn es um einen Beförderung geht?
Mutterschutz
Wer freut sich nicht wenn der Nachwuchs kommt. Aber welche Konsequenzen kann das für Sie haben? Wie lange müssen Sie eine Stelle freihalten, wann dürfen Sie ablehnen? Hat der Mitarbeiter Anspruch nur vormittags zu arbeiten und dürfen Sie ihn auch in eine andere Filiale versetzen? Wie lange muss Gehalt gezahlt werden und ab wann darf die werdende Mutter bestimmte schwere Tätigkeiten nicht mehr ausführen? Hat Sie An-spruch auf längere Pause, auf kürzere Arbeitszeiten und muss Sie die ganze Zeit hinter der Theke stehen?
Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten
Bei all diesen Problemen sind wir immer auf Ihrer Seite und vertreten Sie bis vor die zweite Instanz des Arbeitsgerichtes. Innungsmitglieder brauchen also in arbeits-rechtlichen Fällen keinen Rechtsanwalt oder eine Kanzlei einzuschalten. Sparen Sie sich das Geld, diese Arbeit übernehmen wir für Sie.
Diebstahl
Haben Sie auch Mitarbeiter, die zwischen „Mein und Dein“ nicht unterscheiden können? Stimmt nach Ladenschluss die Kasse nicht oder fehlt laufend Ware? Wo kommt nur der ganze „Schwund“ her? Suchen Sie auch schon seit Wochen nach Werkzeug oder vermissen Sie ein Teil Ihres Maschinenparks? Sind Taschenkontrollen erlaubt und sinnvoll?
Nach Aussage der Kriminalpolizei liegt die Dunkelziffer bei ca. 80%. Auf einen aktenkundigen Diebstahl kommen vier unbemerkte! Wir sagen Ihnen, wie Sie handeln müssen, ob eine Anzeige Sinn macht, wann Kameras erlaubt sind oder nicht und ob Sie den Täter festhalten dür-fen. Wir sagen Ihnen außerdem, wie Sie durch ein gutes Betriebsklima es Langfingern schwer machen können und warum die „soziale Kontrolle“ so wichtig ist.
Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist eher unüblich im Handwerk, aber so manches großes Autohaus muss notgedrungen mit ihm leben. Bei allen Fragen zum Betriebsverfassungsgesetz oder zu Sozialplänen geben wir Auskunft.
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Rahmenvertrag
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Für den Gesetzgeber steht die Gesundheit der Mitarbeiter an erster Stelle und der Unternehmer in der vollen Verantwortung. Jeder Betrieb, der einen Mitarbeiter oder Lehrling beschäftigt, muss einen arbeitsmedizinischen Dienst und eine arbeitsicherheitstechnische Betreuung nachweisen. Eine Lösung bietet hier die sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Firma. Durch unseren Rahmenvertrag können die Betriebe kostengünstig auf eine externe Betreuung zugreifen.
Wir helfen den Betrieben bei offenen Fragen und bei Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörden.
In Fragen der Arbeitsmedizin und –sicherheit wenden Sie sich bitte an Herrn Breidohr, Telefon 0 22 02/93 59 – 24.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Praktikumsverträge und –bescheinigung, Haftung im Schadensfall und bei Unfällen, Dauer und eventuelle Schwarzarbeit, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ärger mit dem Azubi, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Nachwuchswerbung, Schlichten bei Streitigkeiten zwischen Betrieben, Schule und Auszubildenden, überbetriebliche Ausbildung, Vorträge/ Seminare zu aktuellen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen, Fachin-formationen durch Fachzeitungen der Fachverbände, E-Mail-Fachinformation, Newsletter und Intranet für Mitglieder, Downloads, Verbandszeitungen, Erfa-Kreise
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Praktikum
„Drum prüfe wer sich ewig bindet …“
Bevor Sie einen Lehrvertrag unterzeichnen, machen Sie mit dem Jugendlichen ein Praktikum! Aber: Wer zahlt, wer haftet im Schadensfall? Was passiert bei einem Unfall und wie ist der Praktikant versichert? Was ist der Unterschied zwischen einem Schüler- und Ferienpraktikum? Wie lange darf ein Praktikum sein und wann beginnt Schwarzarbeit? Wie sieht eine Praktikumsbescheinigung aus? Wir sagen Ihnen, wie Sie einen Praktikanten einstellen und geben Ihnen die entsprechenden Verträge an die Hand.
Berufsausbildung
Jugendarbeitsschutzgesetz
Ist Ihr Auszubildender noch nicht volljährig? Wir helfen Ihnen bei der Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und sagen Ihnen, was Sie dürfen und was Sie vermeiden sollten.
Ärger mit dem Azubi …
Nicht jeder Auszubildende schafft es bis zur Gesellenprüfung. Manchmal muss man sich vorher trennen. Wir schlichten bei Streitigkeiten zwischen Betrieben, Schule, Auszubildenden und Eltern. Von der Abmahnung bis zum Aufhebungsvertrag regeln die Mitglieder alle problematischen Fragen mit der Kreishandwerkerschaft.
Für Ausbildungsverträge, Prüfungswesen und Fragen zur Zwischen- und Gesellenprüfung wenden Sie sich bitte an Frau Sydlo 0 22 02/93 59 – 19 oder Frau Windhoff unter – 17.
Zu rechtlichen Fragen, wie z.B. Abmahnungen, Kündigung und Aufhebungsverträgen bei Auszubildenden wenden Sie sich bitte an Herrn Ruhl unter 0 22 02/93 59 – 32.
Überbetriebliche Ausbildung
In einigen Innungen organisieren und führen wir die überbetrieblichen Lehrgänge in unseren eigenen Werkstätten durch. Auskünfte und Fragen zu den überbetrieblichen Lehrgängen beantwortet Ihnen Frau Eser
unter 0 22 02/93 59 – 14
Nachwuchswerbung
Durch unsere Partnerschaften mit verschiedenen Schulen versuchen wir so früh wie möglich, das Handwerk für Jugendliche interessant zu machen. Durch diese Arbeit sind wir der erste Ansprechpartner für die Lehrer. Wir machen Werbung im Internet und sind auf Informationsbörsen und Ausbildungsmessen vertreten.
Zuschüsse
Verschiedene Innungen bezuschussen den Innungsmitgliedern zum Teil die Zwischen- und Gesellenprüfung oder die überbetriebliche Ausbildung.
Weiterbildung
Seminare
Was passiert, wenn der Betriebsprüfer kommt? Wie organisiere ich mein Büro? Was sollte ich beim Einstellungsgespräch beachten? Was hat sich im Forderungs-ausfallgesetz geändert? Dies sind einige Seminare zu aktuellen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen, die die Kreishandwerkerschaft oder die Fachverbände veranstalten. Laufend bieten wir kostengünstige Seminare zur Fortbildung an. Wir vermitteln auch Referenten für die eigene Mitarbeiterschulung.
Bildungsscheck
Ihnen ist die Fortbildung oder das Seminar zu teuer? Dann prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter über den Bildungsscheck bis zu 50% der Kosten vom Land erstattet bekommen. Das Land NRW fördert die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und in den ersten fünf Jahren auch Existenzgründer.
Weitere Informationen über die Handwerkskammer Köln: Dort können Sie den Bildungsscheck telefonisch unter 02 21/20 22 250 bestellen,
Ansprechpartner Frau Smania.
Baurecht
Umbaumaßnahmen, Neubau, Erweiterung, Außenwerbung, Bauleitplanung, Nahversorgungskonzepte, Einzelhandelsgutachten, Einzelhandelsgroßprojekte, Fußgänger und Umweltzonen, Verkehrsberuhigung
Diebstahl
Diebstahl bei Mitarbeitern und Kunden, Testkauf, Inventurdifferenzen, Kamera, Detektiv, Betriebsrat, Diebstahlsverdacht, Videoüberwachung, Datenschutz, Strafantrag, Zeugenaussagen, Taschenkontrollen, Festnahme, Fluchtgefahr, Fangprämie, Auskunftspflichten, Kriminalpolizei
Existenzgründung
Startercenter NRW, Existenzgründungssoftware, Buisnessplan, fachkundige Stellungnahme, finanzielle Fördermaßnahmen, Vertragsgestaltung und –beratung bei Kauf-, Miet-, Leasing- oder Pachtverträgen bei Gründung oder Übernahme, kostengünstiges Netzwerk „SENIOREN BERATEN“ zur kaufmännischen Unterstützung durch „alte Hasen“
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Startercenter NRW
Die Landesregierung hat mit dem Startercenter NRW eine zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer geschaffen, in der diese einfach, unbürokratisch und schnell alle Gründungsformalitäten in einem Schritt erledigen können. Das Startercenter NRW hält alle notwendigen Gründungsunterlagen digital bereit, hilft bei der Auswahl und bei der Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Melden Sie sich vor der Gewerbe-anmeldung und einer Eintragung in der Handwerksrolle und sichern Sie sich so Zuschüsse, die sonst dauerhaft verloren sind.
Dienstag und Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr ohne Anmeldung oder telefonisch unter 02 21/20 22 – 781 Ansprechpartnerin Frau Faust
Die Betriebsberater der Handwerkskammer Köln prüfen und beraten Existenzgründer bei der Ausarbeitung Ihres Businessplans. Ein vollständiges Unternehmenskonzept ist die Voraussetzung für eine fachkundige Stellungnahme und diese ist wiederum Voraussetzung für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln und Krediten bei der Hausbank und Förderbanken (KfW, NRW Bank).
Termine nach Vereinbarung unter 0 22 02/93 59 74,
Ansprechpartner Herr Hütten und Herr Viehl
Handels- und Gewerberecht
Ladenschluss und Sonderverkauf, Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkauf, Sonntagsöffnung, Preisauszeichnung, Verbraucherschutz, Verpackungsverordnung, Ver-sandkosten, Fernabsatzgesetz, Baurecht, Umwelt-, Entsorgungs- und Emissionsfragen, digitale Betriebsprüfung, Gutscheine, Werbegemeinschaften, Falschgeld, Batte-rieverordnung, Chemie in Textilien, Gefahrstoffverordnung
Insolvenz – was tun?
Vertrauensvolle Hilfe und Begleitung, Insolvenzantrag und -verschleppung, Insolvenzverwalter, Privatinsolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Restschuldbefreiung, Insolvenzan-trag als Gläubiger, außergerichtliche Einigung, Abweisung mangels Masse, Schuldnerverzeichnis, Berufsverbot, Gewerbeuntersagung, Privathaftung, Zwangsver-steigerung, Eigentumsvorbehalt, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtskosten
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Sie sind nicht alleine
Oft geraten Handwerker unverschuldet in die Insolvenz. Meist ist die Insolvenz dann der beste Weg und bietet viele Chancen. Auch bei diesem schweren Gang lässt die Kreishandwerkerschaft die Betriebe nicht „im Regen stehen“ denn jetzt haben Sie viele Fragen. Wenden Sie sich bei finanziellen Problemen vertrauensvoll an uns, auch um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Ganz wichtig: kommen Sie früh genug zu uns.
Mag die Not noch so groß sein, begeben Sie sich nicht sofort in fremde Hände! Wir sagen Ihnen, wann Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind und wann Sie diese bekannt machen müssen um nicht eine Straftat zu begehen. Lassen Sie sich als GmbH Geschäftsführer nicht hinhalten, denn Sie haften. Wie und wo Sie einen Insolvenzantrag stellen und wann der Insolvenzverwalter kommt, sagen wir Ihnen. Wie funktioniert eine Restschuldbefreiung und wie rette ich mich vor der Zwangs-vollstreckung? Wir helfen Ihnen außerdem bei der außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern und informieren darüber, was bei einer Privatinsolvenz auf Sie zukommt.
Abweisung mangels Masse
Gibt es noch eine Restschuldbefreiung? Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft? Wie lange bin ich im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen und droht mir ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung?
Private Folgen für den Schuldner
Die wichtigsten Fragen, die Sie sich stellen werden, lauten: Haftet die Familie für die Schulden und wie hoch ist das unpfändbare Einkommen. Muss ich meinen Unterhaltspflichten weiter nachkommen und darf das Auto oder der PC gepfändet werden? Kann die Ehefrau das Auto vom Insolvenzverwalter kaufen? Wann leitet die Bank die Zwangsversteigerung ein? Was passiert mit der Lebensversicherung und bin ich noch krankenversichert? Wie könnte ein Neuanfang aussehen?
Sie sind Gläubiger?
Wir sagen Ihnen, wie Sie einen Teil Ihres Geldes sichern, wie Sie einen Insolvenzantrag als Gläubiger stellen, wie Sie bestimmte „Titel“ und ein Pfandabstands-protokoll bekommen. Vielleicht lässt sich noch mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren. Auch über die Gerichtskosten klären wir Sie auf. Läuft das Insolvenzverfahren schon, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche beim Insolvenzverwalter. Sie haben Ihrem Gläubiger ein Auto geliehen oder Ware unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Wie bekommen Sie es jetzt vom Insolvenzverwalter zurück?
Ansprechpartner bei Insolvenzfragen ist unser stellv. Hauptgeschäftsführer Herr Otto unter 0 22 02/93 59 – 16
Kaufmännische Unterstützung
Betriebsführung; Betriebsvergleiche und –analysen, Konjunktur- und Marktdaten, Finanzierung und Banken, Marketing
Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit
Ansprechpartner für Kommunen und Politik in Leverkusen, im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis. Runder Tisch mit den Oberbürgermeistern und Landräten, öffentliche Mitglieder-Datenbank. Öffentlichkeitsarbeit durch Mitgliederzeitschrift „FORUM“, Tag der offenen Tür, Gemeinschaftswerbung, Messen und Leistungsschauen und Informationsveranstaltungen für Privatkunden z.B. zum Thema Energieeinsparung
Mietrecht, Pacht- und Kaufverträge
Mieter, Vermieter, Ladenlokale, Filialen, Mietverträge erstellen und prüfen, Nebenkosten, Umbaumaßnahmen, Mietspiegel, Mietdauer, Untervermietung, Konkurrenzschutz, Mietpreisbindung, Quadratmeterpreise, Geltwertsicherungsklausel im Mietvertrag, Grundstück, Bewertung, Notarkosten, Grundbuch, Baurecht, Verpachtungsverträge, Nebenkosten, Bürgschaften, Finanzierung
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Sie sind Mieter oder Vermieter – oder beides? Sie möchten kaufen oder bauen? Egal, einige dieser Fragen haben Sie sich mit Sicherheit auch schon mal gestellt:
Der Vermieter baut eine neue Heizung oder Fenster ein – darf er deswegen die Miete erhöhen und wenn ja, um wie viel? Wie sehen meine Rechte aus, wenn ich deutlich über dem üblichen Mietspiegel liege und welche Möglichkeit zu reagieren habe ich? Welche Rechte habe ich, wenn ein Mangel vorliegt und welche Nebenkosten muss ich zahlen? Sieht der Mietvertrag eine Verlängerungsoption vor?
Ihr Mietvertrag wurde gekündigt und Sie denken darüber nach zu bauen. Sie übernehmen einen bestehenden Betrieb und pachten das dazugehörige Grundstück? In den letzten Jahren ist Ihre Firma stark gewachsen und Sie suchen neue Räumlichkeiten? Ihre Aufträge sind zurück gegangen und Ihre Halle ist jetzt zu groß und Sie suchen einen Untermieter?
Alle Fragen, die sich jetzt stellen, beantworten wir mit Ihnen zusammen. Wir prüfen und erstellen für Sie die notwendigen Miet, Kauf- oder Pachtverträge, begleiten Sie bis zum Kauf und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Wickeln Sie das komplette Vertragsrecht über uns ab.
Partner & Kooperationen
Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk
Haus sanieren-profitieren - Kampagne zur Sanierung des Altbaubestandes mit dem Ziel der Kohlendioxidreduzierung; Energie-Check
Netzwerk „Zuhause sicher“ Zusammenarbeit mit der Polizei zur Verhinderung von Einbruchdiebstahl, Aufnahme in die „Errichterliste“ des Landeskriminalamtes NRW besonders qualifizierter Handwerksbetriebe aus dem Bereich Metall, Tischler und Elektro.
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Bergisches Land
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Unternehmerfrauen im Handwerk Sind Sie auch sprichwörtlich „wie die Jungfrau zum Kinde“
Unternehmerin geworden? Wir können Ihnen versichern, es gibt viele Frauen, die einen Handwerker geheiratet haben und nun selbständig sind. Es gibt eine gute Nachricht – diese Frauen haben ein Netzwerk gegründet in dem „frau“ sich austauschen kann. Die „Unternehmerfrauen im Handwerk“ bieten einen Informations- und Erfahrungsaustausch durch Gesprächsrunden, Informationsreisen, Seminare und Vorträge an. Einmal im Monat werden entsprechende Veranstaltungen angeboten
Weitere Informationen erhalten Sie unter 0 22 62/51 51,
Ansprechpartnerin Frau Lingslebe Einzelhandelsverband Bergisches Land Unter dem Dach des Einzelhandels sind ca. 410 Betriebe organisiert. Zusammen mit der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land nutzt man gemeinsame Räumlichkeiten und Personal im „Forum für Handwerk und Handel“. Handwerksbetriebe, die ebenfalls im Einzelhandel tätig sind, profitieren auch hier vom Erfahrungsaustausch der verschiedenen Arbeitgeberverbände.
Ansprechpartnerin Frau Birkelbach 0 22 02/93 59 – 555
Ruhestand und Nachfolge
Vertragsgestaltung bei Nachfolge bzw. Geschäftsüber-gabe, Erbschaftsrecht, Testament
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Nachfolgeregelungen
Nach Jahren harter Arbeit haben Sie sich Ihren Ruhestand verdient. Einige Fragen werden dabei auf Sie zukommen: Reichen die Lebensversicherungen und wem übergebe ich die Firma? Soll der Betrieb verpachtet oder vermietet werden und zu welchem Preis? Wie viel Geld kann ich von meinen Kindern verlangen, damit auch die vom übernommenen Betrieb leben können. Wie sichere ich meinem Ehepartner bei meinen Tod ab, wann vererbe oder verschenke ich etwas? Wie sieht ein Testament aus und was muss rein? Wann ist das Testament rechtsgültig und wann nicht?
Die Unternehmensnachfolge gestaltet sich in vielen Fällen schwierig. Doch das muss nicht sein. Nur wer ohne Zeitdruck agiert, befindet sich in einer guten Verhand-lungsposition. Beginnen Sie deshalb ungefähr fünf Jahre vor Ihrem geplanten Ruhestand mit dem Projekt Generationswechsel.
Wir helfen Ihnen bei der Geschäftsübergabe, beraten Sie bei der Vertragsgestaltung und können Ihnen Hinweise geben, wie es Kollegen erfolgreich gemacht haben und welche Lösungen später gescheitert sind. Wir warnen Sie vor überhöhten Wunschpreisen, die kein Nachfolger zahlt und sagen Ihnen, woran die meisten Verhandlungen im letzten Moment scheitern.
Bei Nachfolge und Übergabe wenden Sie sich bitte an unseren stellv. Hauptgeschäftsführer Herrn Otto unter 0 22 02/93 59 – 16
Schlichtung und Wettbewerbsfragen
Streitigkeiten bei Kunden, Lieferanten und Auszubildenden, Schlichtungsstelle, Kfz-Schiedsstelle, Sachverständige, Schwarzarbeit, Abmahnungen von Mitbewerbern, Abmahnvereine, Unterlassungserklärung, unlauterer oder irreführende Werbung, unlauterer Wettbewerb, Ausnahmebewilligung
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Streitigkeiten
Schlichten Sie mit unserer Hilfe. Das spart Nerven und teure gerichtliche Auseinandersetzungen. Jede Innung verfügt über eine eigene Schlichtungsstelle. Wir vermitteln bei Differenzen zwischen Ihnen und Ihren Kunden, aber auch bei Streitigkeiten mit Auftraggebern, Lieferanten oder Auszubildenden. Falls zur Schlichtung nötig, arbeiten wir mit versierten und erfahrenen Sachverständigen zusammen und vermitteln diese kostengünstig weiter.
Schwarzarbeit
Sie vermuten Schwarzarbeit oder unerlaubte Handwerksausübung. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir zusammen vorgehen. Und bei Ihnen? Vielleicht wissen Sie gar nicht, dass Sie Schwarzarbeiter beschäftigen? Gut möglich, dass Sie monatelang keine Sozialabgaben bezahlt haben? Vielleicht ist Ihre neue Mitarbeiterin noch beim Arbeitsamt gemeldet? Wie dem auch sei, wenn die Betriebsprüfer kommen, gibt es Ärger. Wir helfen Ihnen, wenn einiges schief gegangen ist und klagen bis zum Sozialgericht. Kommen Sie zu uns.
Konkurrenz
Zu allen Fragen, die Ihre Mitbewerber und Sie betreffen, klären wir auf und vertreten vorprozessual. Wir ahnden und mahnen bei wettbewerbswidriger Werbung ab, wie z.B. bei unzulässigem Anbieten handwerklicher Leistungen.
Abmahnungen
Sie sind im Internet aktiv und betreiben eine eigene Homepage? Impressumspflicht, Marken- und Urheberrecht - Wenn eine Website rechtlich angreifbar ist, kann das teuer werden.
Reicht im Impressum die Angabe eines Postfachs und darf ich meinen Vornamen abkürzen? Muss ich als Bauträger die Aufsichtsbehörde, die die Gewerbeerlaubnis ausgestellt hat, angeben? Vorsicht bei der Verwendung von Fotos im Internet!
Unwissenheit schützt nicht vor Abmahnern
Sie meinen, alles richtig gemacht zu haben und trotzdem bekommen Sie Post von windigen Juristen oder Abmahnvereinen? Sie werden aufgefordert eine Unterlas-sungserklärung zu unterschreiben und für die Anwaltsgebühren aufzukommen.
Bevor Sie zahlen, halten Sie erst mal Rücksprache mit uns.
So kommen Sie an Ihr Geld
Forderungsmanagement, Bonitätsprüfung, offene Rechnungen, Inkassobüro der Kreishandwerkerschaft, Rahmenvertrag Domnowski Inkasso: Vertragspartner der Schufa, kostengünstiger Internetzugang zum Portal für Forderungsmanagement, Mahnbescheid, eidesstattlichen Versicherung und Schufa Einträge
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Bonitätsauskunft
Machen Sie es wie der Otto Versand oder Ihr Mobilfunkbetreiber: Bevor die etwas liefern oder ausführen, erkundigt man sich, ob der Kunde überhaupt zahlen kann. Ma-chen Sie es genauso. Vielleicht ist Ihr Kunde schon pleite - nur Sie wissen es nicht. Für unsere Mitglieder bieten wir deswegen eine kostenlose telefonische Bonitätsprüfung der Gewerbe- wie auch Privatkunden an. Prüfen Sie auch zwischendurch Ihre bestehenden Altkunden.
Bitte wenden Sie sich für die telefonische Bonitätsauskunft an unseren Geschäftsführer Herrn Breidohr unter 0 22 02/93 59 – 24.
Inkasso der Kreishandwerkerschaft
Sie warten auch zu lange auf Ihr Geld? Nutzen Sie die Möglichkeit, offene Rechnungen und Forderungen an unser eigenes Inkassobüro abzugeben. Wir treiben als registriertes Inkassounternehmen Ihre Forderungen für Sie ein.
Unser Inkassobüro erreichen Sie telefonisch unter 0 22 02/93 59 – 26 und per Fax unter 0 22 02/93 59 – 30, Ansprechpartnerin: Frau Schröder.
Domnowski Inkasso
Sollte alles nicht fruchten, können Sie auf unseren Rahmenvertragspartner Domnowski Inkasso kostengünstig zurückgreifen. Die Firma Domnowski Inkasso ist Ver-tragspartner der Schufa und treibt die Forderungen der Handwerker bis zur eidesstattlichen Versicherung ein. Darüber hinaus wird eine Langzeitüberwachung der Schuldner angeboten und Sie können einen anonymen Negativeintrag bei der Schufa machen lassen. Über einen eigenen Internetzugang ist eine tagesaktuelle Überprüfung der offenen Posten möglich. Eingetriebene Forderungen werden wöchentlich ausgezahlt – und das alles zu überschaubaren Kosten. Zu guter letzt besteht noch die Möglichkeit, die Forderung zu verkaufen.
SIGNAL IDUNA
Zusammen mit der SIGNAL IDUNA bieten wir die Möglichkeit an, sich mit einer Forderungsausfallversicherung abzusichern und sich über eine Firmenvertrag-rechtsschutz bei schuldrechtlichen Verträgen zu versichern.
Weitere Informationen zur Forderungsausfall- und Firmenvertragrechtschutz-versicherung erhalten Sie unter:
0 22 06/91 05 67, Ansprechpartner Herr Gebauer
Versorgungswerk
Spezielle auf das Handwerk zugeschnittene Angebote und Pakete durch die SIGNAL-IDUNA Versicherung
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Als vor 100 Jahren die ersten Innungen von Handwerkern gegründet wurden, war es keine Selbstverständlichkeit, als Handwerker eine Versicherung abzuschließen. In der Regel wurde man nicht versichert. Aus diesem Grunde gründeten die Innungen ihre eigenen Versicherungen, aus denen die Versorgungswerke entstanden sind. In unserem Falle mit der SIGNAL IDUNA. Durch ihre jahrzehntelange Erfahrung ist sie in der Lage, spezielle Angebote anzubieten, die genau auf die Bedürfnisse der Handwerker zugeschnitten sind.
Bei Fragen oder Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an Herrn Gebauer unter
0 22 06/91 05 67
Vertragsrecht
Wir erstellen, beraten und prüfen z.B.
- Rahmen- und Lieferverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Bauvertragsrecht / VOB bei Geschäftskunden und privatrechtliche Verträge bei Privatkunden
- Handwerker-Kooperations- und Gesellschafterverträge
- GmbH, GbR und Umfirmierungen
- Miet-, Pacht-, Leasing- und Kaufverträge
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Vertragsprüfung
Sie arbeiten z. B. als Zulieferer für die Industrie und bekommen einen Rahmenvertrag für die weitere Zusammenarbeit vorgesetzt? Ein kurzes Telefonat mit unseren Juristen und Sie faxen den Vertrag zur Prüfung an uns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie meinen als „kleiner“ Handwerksmeister brauchen Sie keine AGB´s? Spätestens dann, wenn Sie sich vor Gericht streiten, wissen Sie, warum Sie welche gebraucht hätten. In den AGB`s ist alles geregelt zum Thema Gewährleistungsfristen, Schuldrecht, Verjährung und Garantieleistungen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu diesem Thema, stellen Ihnen aktuelle AGB`s zur Verfügung und passen Ihre alten an.
Bauvertragsrecht, VOB und Bürgschaften
Was beinhaltet das neue Forderungssicherungsgesetz und wieso sollte ich meine Verbraucherverträge für Bauleistungen anpassen. Wie müssen die neuen Verträge aussehen? Die Kreishandwerkerschaft empfiehlt im Privatkundengeschäft die VOB nicht mehr anzuwenden. Wieso? Was hat sich geändert? Und wie müssen bestimmte Vorschriften bei Gewerbekunden ausgelegt werden? Sie sind sich nicht mehr über die Anwendung sicher und die letzte Fortbildung im VOB-Bereich ist auch schon lange her? Darf ein Architekt eine unbefristete Bürgschaft fordern? Bei allen Fragen genügt ein kurzer Anruf, zusätzlich halten die Fachverbände Sie laufend auf dem neuesten Stand.
Handwerker-Kooperationen
Sie haben Partner und Kollegen gefunden, mit denen Sie vertrauensvoll zusammenarbeiten möchten und gemeinsam Aufträge stemmen wollen. Kurz gesagt: Sie möchten eine Handwerker-Kooperationen gründen? Vielleicht möchten Sie auch eine eigene Ausstellung auf die Beine stellen. Wir haben die entsprechenden Verträge fertig in der Schublade. Schließlich will der Kunde alles „aus einer Hand“. Viele dieser Handwerker Kooperationen wurden mit unserer Hilfe gestartet. Wenn Sie sich an dieses Thema heranwagen wollen: wir beraten Sie und Ihre Partner gerne und sagen Ihnen worauf Sie achten müssen, wer für wen haftet und wie Sie Risiken vertraglich eingrenzen können.
Gesellschafterverträge
Viele Betriebe arbeiten als GbR zusammen oder es gibt verschiedene Gesellschafter in der GmbH. Solange die Firma läuft, funktioniert alles prima – aber was passiert, wenn Ihrem Partner die Frau bzw. der Mann davon läuft. Manchmal sind dann die besten Freunde nicht mehr wiederzuerkennen. Schützen Sie sich mit einem Gesell-schaftervertrag, der alles regelt und den Sie hoffentlich nie brauchen werden. Wir sprechen aus Erfahrung und schneidern die Verträge individuell auf Sie zu.
GmbH, GbR, Mini GmbH und Umfirmierungen
Sie sind seit der Existenzgründung stärker gewachsen als erwartet und möchten jetzt aus der Haftung raus? Wir sagen Ihnen, wann es Sinn macht, in eine GmbH umzufirmieren und wann Sie besser Personengesellschaft bleiben. Wir sagen Ihnen außerdem, was der Notar verlangt und welche Kosten im Tagesgeschäft auf Sie zukommen.
Verwaltungs- und Sozialrecht
Prozessvertretung: vor Sozial- und Verwaltungsgerichten, Rechtsstreitigkeiten mit Sozialbehörden und Berufsgenossenschaften, Auseinandersetzungen mit Behörden, Krankenkassen oder Finanzamt
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Ärger mit der Behörde …
Die Betriebsprüfer des Finanzamtes oder die der Krankenkasse waren da. Die Berufsgenossenschaft gruppiert Sie falsch ein oder aber die Stadt, der Kreis macht Ihnen beim Umbau Ärger? Und demnächst hat sich auch noch das Gesundheitsamt angemeldet? Sie wissen nicht ob das „Nichtrauchergesetz“ auch bei Ihnen Anwendung findet? Da kann viel Geld auf dem Spiel stehen.
Wenn Sie nicht genau wissen, was Ihre Rechte und Pflichten sind und was Verhandlungsspielraum ist, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht auch bei Behörden durchzusetzen. sagen Ihnen aber auch, wo Sie wenige Chancen haben.
Wir klagen auch …
Genauso wie vor den Arbeitsgerichten können wir Sie auch hier bis vor die zweite Instanz der Sozial- und Verwaltungsgerichte fast immer vertreten. Außer den Ge-richtsgebühren fallen für Sie keine Kosten an